Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist für deutsche Internetnutzer ausgesprochen wichtig. Nur ungern geben sie Daten preis und achten genau darauf, welche Informationen sie mit welchen Online-Diensten teilen. Für Sie als Onlineshop-Betreiber ist es daher entscheidend, das Vertrauen Ihrer potenziellen Kunden zu gewinnen – ein bedeutender Schritt ist dabei eine Datenschutzerklärung, die nicht nach Vorlage, sondern von einem Anwalt entworfen wurde. Aber auch andere Maßnahmen helfen dabei, Ihren Kunden zu vermitteln, dass es sich bei Ihrem Shop um einen seriösen Online-Akteur handelt.
Eine Datenschutzerklärung liefert den Nutzern Ihrer Website Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, Adresse und Geburtsdatum) Sie als Seitenbetreiber speichern und zu welchem Zweck dies geschieht. Da auf vielen Websites – vor allem aber bei Internetshops – Analyse-Tools im Einsatz sind, ist ein korrekter Hinweis in Form einer Datenschutzerklärung für entsprechende Onlinehändler in der Regel unumgänglich. Doch welche Fallstricke gibt es beim Erstellen einer Datenschutzerklärung? Sind Vorlagen aus dem Internet sinnvoll? Und wie legen Sie die Rechtssicherheit Ihres Webshops in die Hände erfahrener Anwälte?
Ob Websitebesucher oder Websitebetreiber, das Thema „Datenschutz“ betrifft jeden. Wenn Sie als Nutzer persönliche Daten im Internet hinterlegen, zum Beispiel, wenn Sie sich in einem Forum anmelden oder online shoppen, erwarten Sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Ihren Daten. Als Webshop-Betreiber, der Nutzerdaten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und Bankverbindungen erfragt, um zum Beispiel Kauf- und Kommunikationsprozesse online abzuwickeln, haben Sie die Aufgabe, Informationen über den Umgang mit und den Schutz von personenbezogenen Daten auf Ihrer Website bereitzustellen.
Mit einer Datenschutzerklärung informieren Sie Seitenbesucher darüber, wo und in welchem Umfang ihre Daten erfasst und gespeichert werden. Darüber hinaus machen Sie mit entsprechenden Hinweisen deutlich, dass Sie sich an geltende Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland halten.
Grundlage für Ihre Datenschutzerklärung sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG). Darin ist festgelegt, was die Erklärung beinhalten muss und in welcher Form die entsprechenden Informationen verfügbar gemacht werden sollten. Zwischen Bundes- und Länderebene können jedoch signifikante Unterschiede auftreten, die es je nach Standort zu beachten gilt. Sind Sie aufgrund Ihres Geschäftsmodells darauf angewiesen, Besucherdaten für Ihre Services zu erheben? Dann müssen Sie die Besucher Ihrer Website in jedem Fall darüber informieren und deren Zustimmung dazu einfordern.
Das Telemediengesetz (TMG) besagt, dass ein Seitenbetreiber „[…] den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten hat.“ Versäumen Sie es, eine Datenschutzerklärung zu erstellen, obwohl Sie personenbezogene Daten auswerten, kann dies zu empfindlichen Bußgeldzahlungen führen. Gleiches gilt, wenn die Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung nicht den Tatsachen entsprechen.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) steht Betroffenen zudem das Recht auf Auskunft zu: Jeder Nutzer, der in die Erhebung von Daten eingewilligt hat, hat jederzeit das Recht, sich einen umfassenden Überblick über alle zu seiner Person gesammelten Daten geben zu lassen. Zudem besteht Auskunftspflicht über alle Empfänger, an die Daten weitergeleitet werden, sowie über den Zweck der Speicherung.
Aufgrund der sich häufig ändernden Rechtslage ist es nicht zu empfehlen, eine Datenschutzerklärung anhand einer Vorlage aus dem Internet zu erstellen oder fremde Dokumente zu kopieren. Das Gleiche gilt für AGB-Muster und Vorlagen für das Impressum. Konsultieren Sie stattdessen einen Anwalt oder Datenschutzexperten, um Fehler und Lücken in der Formulierung zu vermeiden. Eine mangelhafte Erklärung der für den Datenschutz relevanten Vorgänge auf Ihrer Website kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Beachten Sie zudem, dass ein vollständiger Hinweis auf die Art der Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten für mehr Transparenz gegenüber Seitenbesuchern sorgt. Das betont letztlich die Seriosität Ihrer Website.
Sie möchten Unsicherheiten in Bezug auf rechtlich relevante Dokumente vermeiden? Die Erstellung und Verwaltung entsprechender Hinweise und Belehrungen auf Ihrer Seite können Sie dank der Kooperation zwischen STRATO und verschiedenen Rechtsdienstleistern komfortabel und kostengünstig auslagern. Mit dem AGB-Hosting unserer Partner janolaw, Händlerbund und IT-Recht Kanzlei müssen Sie sich zu Onlineshopping-Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumsangaben keine Gedanken mehr machen. Das Risiko für Abmahnungen durch Wettbewerber wird dadurch erheblich minimiert. Über eine Schnittstelle zwischen den Dienstleistern und Ihrem STRATO Webshop werden die Rechtsdokumente automatisch auf dem aktuellen Stand gehalten, falls sich Gesetze ändern sollten.
Ergänzen Sie die Datenschutzerklärung um weitere Maßnahmen, ist Ihnen das Vertrauen Ihrer Websitebesucher gewiss.
Schon beim ersten Blick in einen Onlineshop entscheiden Kunden, ob sie den Anbieter für verlässlich halten. Finden diese schnell die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Infos zu Widerrufsrecht und Rückgabe sowie leicht verständliche Angaben zu Zahlungsmöglichkeiten sowie Versandarten und Lieferkosten?
Viele potenzielle Kunden suchen zudem auf der Seite nach dem Impressum oder dem Menüpunkt „Kontakt“. Dort bieten seriöse Händler eine Postanschrift, Infos zur Kontaktaufnahme per Telefon und/oder E-Mail sowie rechtliche Details wie das Gewerberegister, bei dem der Händler eingetragen ist, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sorgen Sie dafür, dass diese Informationen vollständig in Ihrem Webshop zu finden sind, um Kunden zu zeigen, mit welcher Art Vertragspartner sie es zu tun haben.
Kleine und große Onlineshops beweisen oft auch mit Gütesiegeln ihre Seriosität. Als besonders verlässlich und bekannt gelten hierbei die Trusted-Shops-Bewertungen. Dieses Zertifikat ist beim Paket Webshop Now Pro inklusive. Institutionen wie Trusted Shops oder TÜV prüfen die Onlinehändler und Bestellprozesse und schaffen so auf einen Blick Vertrauen beim Kunden.
Für viele Internetnutzer gehört die sichere Datenübertragung per SSL-Protokoll, wie sie von immer mehr Onlineshops und -diensten angeboten wird, mittlerweile zum Standard. Erkennen lässt sich eine verschlüsselte Verbindung durch ein „https“ und ein Vorhängeschloss-Symbol in der Adresszeile des Browsers. Bei STRATO ist das SSL-Zertifikat inklusive – Ihre Kunden können sich also sicher sein, dass ihre Daten bei Ihnen in guten Händen sind und nicht durch Dritte abgefangen werden.